Skip to content

ATOS Halbmarathon der TSG 78 Heidelberg und Henkel Team-Lauf

Stand: 22.02.2022

§ 1 Anwendungsbereich

1) Der Teilnahmevertrag kommt zwischen der TSG 78 Heidelberg e.V, Tiergartenstraße 9, 69120 Heidelberg und dem Laufteilnehmer zustande. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen sind in ihrer bei Anmeldung gültigen Fassung Bestandteil des Teilnahmevertrags. 

2) Der Vertrag kommt grundsätzlich durch die Zusendung der Bestätigungsmail zustande. Bei Sammelanmeldungen steht die Vertragsannahme unter der Bedingung der Prüfung der Meldung.

Abschnitt 1: Teilnahmebedingungen

§ 2 Organisatorische Maßnahmen zur Durchführung der Veranstaltung

1) Eine Teilnahme am ATOS Halbmarathon setzt einen Mindest-Jahrgang von 2008, eine Teilnahme am Henkel Team-Lauf einen Mindest-Jahrgang von 2014 voraus.

2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung im Rahmen der Veranstaltungs-Ausschreibung oder durch Anordnung im Vorfeld oder während der Durchführung der Veranstaltung bekannt. Die Teilnehmer sind zur Einhaltung der organisatorischen Maßnahmen verpflichtet. 

3) Die Teilnehmer sind verpflichtet, höchstpersönlich zu starten. Sie haben die Strecke gemäß dem Streckenplan im Rahmen des in der Veranstaltungs-Ausschreibung festgelegten Zeitlimits zu absolvieren. Eine Teilnahme mit sportlichen Hilfsmitteln, mit Babyjogger oder mit Kopfhörern ist unzulässig. 

4) Die Weitergabe und Veränderung der Startnummer (insbesondere das Unkenntlichmachen des Werbeaufdrucks) ist ausgeschlossen.

5) Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters, seines Personals und der Streckenposten, der Polizei und des Medizinischen Dienstes Folge zu leisten. Den Teilnehmern ist grob unsportliches Verhalten untersagt.

§ 3 Gesundheitliche Voraussetzungen, Corona-Bestimmungen

1) Die Teilnahme ist nur gestattet, wenn der Teilnehmer am Wettkampftag eine ausreichend Gesundheits- und Trainingszustand und keine gesundheitlichen Beschwerden aufweist. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die auf den Internetseiten des Veranstalters bereitgestellten Hinweise zu beachten. Treten während des Laufs Gefahren für die Gesundheit des Teilnehmers auf, so ist dieser verpflichtet, den Lauf vorzeitig zu beenden.

2) Die Teilnahme ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer die vom Veranstalter bekanntgegebenen Corona-Bestimmungen gemäß der Veranstaltungs-Ausschreibung nicht erfüllt. Der Veranstalter kann auch nach Abschluss des Vertrages die Corona-Bestimmungen verändern, sofern dies aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen oder einer behördlichen Anordnung erforderlich ist. 

§ 4 Zeitmessung

Die Teilnahme ist ausgeschlossen, sofern die Teilnahme ohne einen vom Veranstalter ausgegebenen Zeitmesschip erfolgt. 

§ 5 Ausschluss, Disqualifikation

1) Der Veranstalter, sein Personal, die Polizei und der Medizinische Dienst sind berechtigt, Teilnehmer unter folgenden Bedingungen von der Veranstaltung auszuschließen oder zu disqualifizieren:

a) Verstoß gegen die organisatorischen Bestimmungen zur Durchführung der Veranstaltung (§ 2)

b) Verstoß gegen die gesundheitlichen Voraussetzungen oder Corona-Bestimmungen (§ 3)

2) Sofern der Veranstalter einen Teilnehmer mit Verweis auf die Bedingungen des Abs. 1 von der Veranstaltung ausschließt oder ihn disqualifiziert, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Meldegeldes.

Abschnitt 2: Anmeldung, Rücktritt, Haftung

§ 6 Vertragsinhalt, Anmeldung, Ummeldung

1) Der Inhalt des Teilnahmevertrags richtet sich nach der Veranstaltungs-Ausschreibung. Ein Leistungsanspruch besteht nur hinsichtlich solcher Angebote, die in der Veranstaltungs-Ausschreibung ausdrücklich als solche aufgeführt sind. 

2) Die Startnummer muss von den Teilnehmern persönlich abgeholt werden. Die Abholung ist gegen Vorlage der Anmeldebestätigung und eines Ausweisdokuments möglich. Soweit im Rahmen der Abmeldung weitere Leistungen erworben wurden (insbesondere Veranstaltungs-Shirt), richtet sich die Erfüllung nach der Veranstaltungs-Ausschreibung.

§ 7 Rückerstattung des Meldegeldes

1) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt im Vorfeld der Veranstaltung seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, legen der Veranstalter dies als Verzicht auf das Startrecht aus. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Meldegeldes. 

2) Ansprüche des Teilnehmers auf Rückerstattung des Meldegeldes sind ausgeschlossen, insbesondere bei einer Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund behördlicher Anordnung. Dies gilt nicht, soweit der Anspruch auf Rückerstattung auf einer Pflichtverletzung des Veranstalters beruht.

§ 8 Haftung

1) Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatz gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. Ebenfalls für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter hinsichtlich sog. Kardinalpflichten, allerdings beschränkt auf solche Schäden, die bei Vertragsschluss vorhersehbar waren und mit denen üblicherweise gerechnet werden konnte. Der Haftungsausschluss gilt ebenso für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. 

2) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung gegen Sponsoren, unentgeltlich tätige Dienstleister, die Stadt Heidelberg oder Besitzer privater Wege oder deren Vertreter sind im Rahmen des Abs. 1 ausgeschlossen.

3) Bei einer Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, oder der Unmöglichkeit einer wirtschaftlichen Durchführung aufgrund erforderlicher Sicherheitsvorkehrungen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Veranstalter. Dies gilt ebenfalls bereits dann, wenn die Veranstaltung bereits begonnen wurde.

4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. 

An den Anfang scrollen